Bereichsleiter: Herr Pfeffer
Technikerinnen und Techniker verfügen über ein breites Spektrum beruflicher Qualifikationen, die ihnen Wege zu vielfältigen Tätigkeiten eröffnen. Diese können sich sowohl auf übergreifende, koordinierende als auch auf spezifische, technikgestaltende Aufgaben erstrecken. Sie nehmen dabei eine vermittelnde Stellung zwischen dem ausführenden Praktiker und dem akademischen Ingenieur ein. Diese Tatsache wird vom Arbeitsmarkt besonders geschätzt und ermöglicht der Technikerin und dem Techniker eine langfristige Entwicklungsmöglichkeit. Unabhängig von der Branche werden von Technikerinnen und Technikern ausgeprägte kommunikative und soziale Fähigkeiten verlangt. Diese sind Voraussetzung für die verantwortliche Mitwirkung in aufgaben- bzw. projektbezogenen Teams und die Wahrnehmung von Führungsaufgaben. Die Tätigkeiten können sich auf einzelne Funktionsbereiche eines Unternehmens konzentrieren, z. B. Forschung, Entwicklung, Beschaffung, Produktionsplanung und -steuerung, Fertigung, Materialflusssteuerung, Montage, Instandhaltung, Qualitätsmanagement, Vertrieb, Service.
Eine Aufnahmeprüfung wird nicht durchgeführt. In die Fachschule wird aufgenommen, wer mindestens:
alternativ dazu
Die Ausbildung zum/zur Techniker/in für die Fachrichtungen Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Mechatronik findet in Teilzeitform statt und erstreckt sich über 3,5 Schuljahre (7 Semester) und umfasst 2400 Unterrichtsstunden. Hier besteht die Möglichkeit, dass die Studierenden ihren Beruf weiter ausüben können, da der Unterricht zu folgenden Zeiten stattfindet:
Begonnen wird hier jeweils zum Februar eines Jahres. Es gilt die Ferienordnung, die der Kultusminister jährlich für öffentliche Schulen festlegt. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.
Stundentafel für die Fachrichtungen:
Die Ausbildung ist eigenständig, orientiert sich an den Aufgaben und Tätigkeiten von Technikerinnen und Technikern und führt zu einer gehobenen beruflichen Qualifikation. Abgeschlossen wird die Ausbildung mit dem Fachschulexamen, bestehend aus drei schriftlichen Abschlussprüfungen. Das Bestehen des Examens verleiht die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung: Staatlich geprüfte/r Techniker/in
Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung ist bei entsprechender Nachfrage möglich. Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen der Erwerb weiterer Zusatzqualifikationen möglich.
Schulgeld wird nicht erhoben. Im Lernmittelfreiheitsgesetz liegt der Durchschnittsbetrag für die Fachschule für Technik zurzeit bei 224 Euro. Der Eigenanteil der Fachschülerinnen und Fachschüler beträgt nach neuem Lehrmittelgesetz ein Drittel des Durchschnittsbetrages.
Ggf. können Sie Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz oder nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (sog. Meister-BAföG) erhalten.
Über Förderungsmöglichkeiten können Sie sich ggf. bei folgenden Institutionen und Ämtern informieren:
Mit dem erfolgreichen Abschluss der staatlich geprüften Technikerin bzw. des staatlich geprüften Technikers besteht außerdem die Möglichkeit, an einigen Fachhochschulen ein fachbezogenes Studium aufzunehmen (s. §49 Abs. 6 des Hochschulgesetztes).
Der Abschluss der Fachschule kann von der zuständigen Stelle ganz oder in Teilen auf die Meisterprüfung angerechnet werden.
Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Anmeldeschluss ist der 30.11. des Vorjahres. Beginn der Ausbildung ist der darauffolgende 01. Februar.
Zeugnisse und Bescheinigungen sind in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie beizulegen. Sollte die Anzahl der Bewerber die Aufnahmekapazität der Schule übersteigen, werden die Plätze nach einem Auswahlverfahren zugewiesen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Fachschule wird dem Bewerber zwei Monate vor Beginn der Ausbildung mitgeteilt.